Asbest- und Schadstoffentsorgung
Sie planen die Asbestsanierung Ihres Objektes und suchen hierfür einen berechtigten Fachmann??
Für diese Arbeiten, wie Asbestabbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-Leistungen gelten ganz besondere Regeln und
Vorschriften.
Die technische Regel für Gefahrenstoffe TRGS 519 sagt aus, dass derartige Tätigkeiten nur durch sachkundiges Personal ausgeführt werden dürfen. 
Da wir diese Qualifikation seit dem Jahre 2005 besitzen, führen wir diese Arbeiten sachkundig und vorschriftsmäßig für Sie aus.
Als Sachkundiger zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen sind wir außerdem berechtigt, noch folgende besondere Sanierungen durchzuführen:

  • TRGS 521 - KMF Künstliche Mineralfasern
  • BGR 128 - Arbeiten im kontaminiertem Bereich.

Außerdem besitzt Herr Michael Höpfl die Prüfung für die nachträgliche Herstellung von Bewehrungsanschlüssen der Technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2005.

            Höpfl Bau GmbH

      93468 Miltach Altrandsberg 

               Wilhelmstr. 15

 Tel.: 09944/1749
   Fax: 09944/302659